Die Halligen: zehn Inseln, zwei Regeln
Welche Hallig man mit der Fähre erreicht, welche nur zu Fuß durchs Watt – und welche gar nicht.
Halligen sind kleine Marschinseln mitten im Wattenmeer, vom Meer umspült und bei Sturmflut überspült; die Häuser stehen auf Warften. Das Land Schleswig-Holstein zählt zehn nordfriesische Halligen, sechs davon dauerhaft bewohnt. Die größte ist Langeneß mit 925 Hektar und 18 Warften, die kleinste Habel mit sechs Hektar.
Für den Nationalpark gilt eine klare Linie, und das Nationalparkgesetz zieht sie selbst: Die fünf großen Halligen Langeneß, Hooge, Gröde, Nordstrandischmoor und Oland gehören nicht dazu. Um sie verläuft die Parkgrenze 150 Meter seeseitig der Deichkrone oder Uferbefestigung, das Watt ringsum ist Nationalpark. Die kleinen Halligen Habel, Norderoog, Süderoog und Südfall sowie die Hamburger Hallig sind dagegen ausdrücklich Teil des Parks.
Seit 2004 bilden die fünf großen, bewohnten Halligen die Entwicklungszone des Biosphärenreservats Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen; die kleinen liegen in der Kernzone. Süderoog ist die Ausnahme unter den kleinen: Hier lebt eine Familie ganzjährig, mitten in der Schutzzone 1.
Für Tagesgäste entscheidet der Weg. Langeneß und Hooge fährt die MS Hilligenlei ab Schlüttsiel an, Gröde erreichen Ausflugsschiffe nur um Hochwasser. Nach Oland, Süderoog, Südfall und Norderoog führen geführte Wattwanderungen, nach Südfall auch Kutschen. Habel darf niemand betreten. Wer Hooge besuchen will, findet Fahrplan und Preise auf der eigenen Seite zur Hallig Hooge.
Land Schleswig-Holstein: Fachplan Küstenschutz Halligen, Planungsgrundlagen ↗
In Zahlen
- Nordfriesische Halligen
- 10
- Dauerhaft bewohnt
- 6
- Größte: Langeneß
- 925 ha · 18 Warften
- Kleinste: Habel
- 6 ha
- Halligkanten zusammen
- 62 km
- Parkgrenze um die großen Halligen
- 150 m seeseitig der Deichkrone
- Landunter auf Habel
- bis zu 60-mal im Jahr
- Entwicklungszone Biosphärenreservat
- seit 2004











