Legal draußen schlafen: was in Nationalparks geht
Boofe, Trekkinghütte, Plattform im Wald – drei Wege, und nur zwei davon liegen wirklich im Park.
Wild zelten ist in Nationalparks tabu, in der Sächsischen Schweiz etwa sind Zelten und Übernachten im Freien grundsätzlich verboten. Es gibt aber Ausnahmen mit festen Regeln: die Boofen der Sächsischen Schweiz, Felsüberhänge, in denen Kletterer seit Generationen übernachten, und gebuchte Trekking-Camps im Hunsrück-Hochwald und im Schwarzwald. Dazu kommen Trekkingplätze direkt am Rand der Parks, betrieben von Forst und Naturparks.
Am strengsten ist die Sächsische Schweiz. Freiübernachten ist dort nur an 58 gekennzeichneten Boofen erlaubt, nur vom 16. Juni bis 31. Januar und nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Felsklettern. Alle zugelassenen Boofen liegen außerhalb der Kernzone. Vom 1. Februar bis 15. Juni ist das Übernachten im Freien im ganzen Nationalpark verboten.
Feuer ist in den Boofen tabu, und zwar jede Art: Die im Sächsischen Amtsblatt vom 18. Dezember 2025 veröffentlichte Regel schließt Gas-, Benzin- und Holzkocher, Fackeln und Kerzen ausdrücklich ein. Für ein Lagerfeuer nennt die Verwaltung neun genehmigte Feuerstellen im Nationalpark.
Wer ohne Kletterseil draußen schlafen will, weicht auf den Forststeig Elbsandstein aus. Sachsenforst betreibt dort fünf Trekkinghütten und sechs Biwakplätze, von April bis Oktober, für 10 Euro pro Erwachsenem und Nacht. Sie liegen allerdings links der Elbe, außerhalb des Nationalparks – nach OpenStreetMap zwischen gut zwei und zwölf Kilometer von seiner Grenze.
Wirklich im Park liegen die drei Trekking-Camps im Nationalpark Hunsrück-Hochwald, betrieben vom Nationalparkamt selbst, und einzelne Camps des Projekts Trekking Schwarzwald. In der Eifel gehören die 22 Naturlagerplätze dem Naturpark Nordeifel; der Platz Nordstern bei Vogelsang ist ringsum vom Nationalpark umgeben, liegt nach OpenStreetMap aber knapp außerhalb seiner Grenze.
Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz: Freiübernachten und Boofen ↗
In Zahlen
- Zugelassene Boofen, Sächsische Schweiz
- 58
- Boofen-Saison
- 16. Juni bis 31. Januar
- Genehmigte Feuerstellen im Nationalpark
- 9
- Forststeig: Trekkinghütten und Biwakplätze
- 5 + 6
- Forststeig: Erwachsene pro Nacht
- 10 €
- Hunsrück-Hochwald: Camps
- 3 mit je 2 Plattformen
- Hunsrück-Hochwald: je Plattform
- 15 €
- Schwarzwald: pro Zelt und Nacht
- 15 €
- Eifel: Naturlagerplätze
- 22










